Die Rettung des Batterieherstellers Varta ist beschlossen. Das Landgericht Stuttgart hat den Sanierungsplan genehmigt. Dabei wurden alle Einwände abgelehnt, und eine erneute Beschwerde ist nicht mehr möglich. Das Unternehmen aus Ellwangen gab dies am Donnerstag bekannt.
Kritik von Anlegern
Die Anlegergemeinschaft SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger) kritisiert diese Entscheidung stark. SdK-Anwalt Markus Kienle sagt, dass das System des Restrukturierungsgesetzes StaRUG „nicht effektiv“ sei. Die Gemeinschaft bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor, da sie sich benachteiligt fühlt.
Was der Sanierungsplan bedeutet
Mit dem Plan wird das Grundkapital von Varta auf null gesetzt. Das bedeutet, dass Aktionäre ihr gesamtes Geld verlieren. Gleichzeitig gibt es einen Schuldenschnitt: Gläubiger wie Banken verzichten auf mehr als die Hälfte ihres Geldes, dürfen aber am künftigen Erfolg von Varta teilhaben.
Laut dem Plan wird Varta außerdem von der Börse genommen. Neue Aktien werden nur an den Mehrheitseigner Michael Tojner und den Sportwagenhersteller Porsche verkauft – beide investieren jeweils 30 Millionen Euro.
Hintergrund zum Gesetz StaRUG
Das Restrukturierungsgesetz StaRUG soll Unternehmen helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Es erlaubt, das Kapital eines Unternehmens vorübergehend auf null zu setzen, was bedeutet, dass Aktionäre nichts zurückbekommen. Die SdK kritisiert, dass dieses Gesetz Aktionäre benachteiligt.
Ein ähnlicher Fall war der Autozulieferer Leoni, bei dem ebenfalls Aktionäre leer ausgingen.
Weiterführende Informationen
- Mehr zu Varta: www.varta-ag.com
- Informationen zur SdK: www.sdk.org
- Details zum Gesetz StaRUG: BMJ StaRUG