Die Förderung von Solarstrom wird zum 1. Juli um 11 bis 16 Prozent weiter gekürzt. Solaranlagen auf Ackerflächen werden nicht weiter gefördert. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition durch Änderung des Erneuerbare- Energie-Gesetzes. Für Strom von Dachanlagen, der ins Netz eingespeist wird, verringert sich die von den Verbrauchern zu zahlende Vergütung um 16 Prozent, für Freiflächen um 15 Prozent und für Militärgelände sowie Müllbrachen um 11 Prozent.
Wer seinen Strom von Dach zu einem hohen Teil (mindestens 30 Prozent) selbst verbraucht, kann seinen wirtschaftlichen Vorteil auf 8 Cent je Kilowattstunde verbessern. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es kann also vom Bundesrat letztlich nicht überstimmt werden.
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