Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied heute, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Damit dürfen die Prüfer dem Familienunternehmen aus dem schwäbischen Waldenbuch in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.