Steffen Vangerow, Kreislaufwirtschafts-Experte und Spezialist für das Recht auf Reparatur, erläutert bei der Greentech.LIVE Konferenz in Hamburg die neuen Entwicklungen.
Ein Meilenstein für nachhaltigen Konsum
Der Reutlinger, der sich seit Jahren für die Förderung von Reparaturen (Right to Repair) einsetzt, sieht die neue Gesetzgebung als wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Sie verpflichtet Hersteller dazu, Ersatzteile, Schaltpläne und Reparaturinformationen bereitzustellen, um Reparaturen zu erleichtern.
Freier Ersatzteilmarkt und längere Gewährleistung
Das Gesetz fördert einen freien Ersatzteilmarkt und schafft durch die Verlängerung der Gewährleistung nach Reparaturen zusätzliche Anreize für Verbraucher. Insbesondere wird die Möglichkeit zur Reparatur von Geräten, die durch Software-Blockaden erschwert wurden, verbessert.
Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und den Elektroschrott zu reduzieren.

Stärkung lokaler Reparaturbetriebe
Vangerow hebt hervor, dass die Regelung nicht nur den Umweltschutz fördert, sondern auch lokale Reparaturbetriebe unterstützt. Diese profitieren von einem größeren Markt und können mit größeren Unternehmen konkurrieren.
Zudem ist das Gesetz auch eine Antwort auf die wachsende Bedeutung der Kreislaufwirtschaft, da es den Lebenszyklus von Produkten verlängert.
Europäische Weichenstellung für weniger Abfall
Das Recht auf Reparatur wurde bereits auf europäischer Ebene verankert und soll den Weg für eine nachhaltigere Nutzung von Elektronik und weniger Abfall ebnen.