

Akku meist mit noch 80 Prozent Kapazität
Der Akku wird im Erneuerungsprozess nicht unbedingt ersetzt. Die meisten Anbieter tun dies nur, wenn die Batterie eine Kapazität von 80 oder 85 Prozent unterschreitet. Müssen Ersatzteile in das Gerät eingebaut werden, können diese vom Hersteller, aber auch von Drittfirmen stammen.
Wer merkt, dass etwas bei einem runderneuerten Handy nicht funktioniert, kann es vierzehn Tage lang auch ohne Begründung zurückgeben. Das ist das gesetzliche Recht auf Widerruf von Onlinekäufen. Manche Refurbished-Portale bieten sogar freiwillig ein noch längeres Rückgaberecht.
Gewährleistung für Gebrauchtes vom Händler
Zudem gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Sie gilt ein Jahr lang für Gebrauchtwaren von Händlern, beim Privatverkauf kann sie dagegen ausgeschlossen werden. Innerhalb dieses Jahres muss von Käufer oder Käuferin auch nicht nachgewiesen werden, dass er oder sie nicht selbst schuld am Mangel ist.