Der Brandenburger Landtag hat eine Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern von öffentlichen oder gewerblichen Neubauten beschlossen. Das Gesetz wurde am Mittwoch mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen bei zahlreichen Enthaltungen der Opposition gebilligt. Vom 1. Juni kommenden Jahres an soll diese Verpflichtung zum Bau von Photovoltaik-Anlagen auch für große, offene Parkplätze gelten, die nicht an Wohngebäuden liegen.

Die lange umstrittene Solarpflicht gelte nicht für private Häuslebauer, betonte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt. «Eine Solarpflicht für private Bauherr wird es mit uns, der CDU, nicht geben», stellte sie klar.

Greentech Solar: Ab 1.6.24 Verpflichtung zum Bau von PV–Anlagen auch für große, offene Parkplätze

Mit dem Gesetz werden auch Bauvorschriften erleichtert: So brauchen Verkaufsstände auf Volksfesten oder Festivals, die nur kurze Zeit genutzt werden, künftig keine Baugenehmigung mehr. Außerdem wird die Aufstellung von Mobilfunkmasten erleichtert, um eine bessere Abdeckung zu erreichen.

Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Photovoltaik-Pflicht. Es sei ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte von Investoren, diesen eine bestimmte Energie-Anlage vorzuschreiben, kritisierte der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke.

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