Eine zwangsweise Abschaltung alter Atomkraftwerke ist nach Auffassung führender Juristen nur mit einer Gesetzesänderung möglich. Die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) genannte Rechtsgrundlage aus dem Atomgesetz genüge nicht, sagte der Würzburger Rechtsprofessors Kyrill-Alexander Schwarz der Nachrichtenagentur dpa. „Paragraf 19 Absatz 3 Ziffer 3 reicht definitiv nicht aus.“ Dazu müssten dringende Gefahren direkt von den Kraftwerken ausgehen. „Für eine Stilllegung wäre eine Gesetzesänderung nötig“, sagte Schwarz. „Das gilt auch für eine befristete Stilllegung für drei Monate.“
Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die sieben ältesten Meiler zumindest vorübergehend vom Netz zu nehmen, prüfen die Energiekonzerne bereits rechtliche Schritte. Eon erwäge eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des Umweltministeriums, berichtet die „Süddeutschen Zeitung“, auch andere Konzerne zögen rechtliche Schritte in Betracht.
Auch der renommierte Berliner Umweltrechtler Michael Kloepfer hält ein Moratorium ohne gesetzliche Grundlage für „evident verfassungswidrig“. Ein Rückgriff auf die Bestimmung des Atomgesetzes erlaube keine „befristete Freistellung von geltenden Gesetzen“, so Kloepfer in einer schriftlichen Stellungnahme. „Der Vorrang des Gesetzes kann nicht durch Willensäußerungen der Exekutive über ein „Moratorium“ unterlaufen werden. Rechtsstaatliche Grundsätze und der Respekt vor dem Parlament verlangen daher einen entsprechenden Beschluss des Bundestages in Gesetzesform“, so Kloepfer.
Der Düsseldorfer Staatsrechtler Martin Morlok warf der Bundesregierung rechtswidriges Handeln vor. „Das Moratorium ist ein flotter Spruch der Regierung ohne rechtliche Grundlage“, sagte Morlok der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Ähnlich sieht das der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland. Die Laufzeitverlängerung sei vom parlamentarischen Gesetzgeber – dem Bundestag – beschlossen, argumentierte Wieland in einem Interview mit der Zeitungsgruppe „Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung“ (Donnerstag). „Nur er könnte dieses Gesetz unterbrechen oder ein neues Gesetz erlassen.“ Die Regierung sei an jedes bestehende Gesetz gebunden und könne nicht einfach selber ein Moratorium verkünden.
Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, betonte: „Ein solches Moratorium, also die vorrübergehende Aussetzung der Wirkung eines Gesetzes kennt unsere Verfassung nicht.“ Sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung, aber auch die Ministerpräsidenten der Länder seien an die von den Parlamenten wirksam verabschiedeten Gesetze gebunden. Es sei allein das Recht des Parlamentes, Gesetze zu beschließen und aufzuheben oder zu ändern. „Die Verärgerung des Präsidenten des Deutschen Bundestages ist mehr als nur verständlich“, so Schellenberg. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte bezweifelt, dass die Abschaltung von AKW ohne Zustimmung des Bundestags zulässig ist.
Überdies sei es schon der dritte Fall dieser in kurzer Zeit, ergänzte Morlok weiter. „Der erste Fall war die vom Parlament beschlossene Sperrung kinderpornografischer Seiten, die derzeit ausgesetzt ist. Der zweite Fall ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Denn das Wehrpflichtgesetz gibt es ja nach wie vor“, sagte Morlok der Zeitung.