Die Industrie kann herkömmlichem Kraftstoff künftig bis zu zehn Prozent Ethanol beimischen. Verpflichtet werde sie dazu aber nicht, teilte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans mit.
Anbieter, die in allen Kraftstoffen Bioethanol beimischen, müssten bis 2013 eine Sorte anbieten, die höchstens fünf Prozent davon enthält, weil nicht alle Motoren mehr davon vertrügen. Mit einem entsprechenden Beschluss habe das Bundeskabinett die Voraussetzung für die Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen.
Wegen technischer Probleme mancher Altmotoren vor allem von Importautos war vor rund zwei Jahren das Ziel eines Ethanol-Beimischungsanteils von zehn Prozent zurückgenommen worden. Technische Bedenken seien aber ausgeräumt, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums.
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