Nach dem Beschluss der Bundesregierung über das vorübergehende Abschalten der sieben ältesten Meiler prüfen Atomkraftwerksbetreiber einem Pressebericht zufolge rechtliche Schritte. Eon <EOAN.ETR> erwäge eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des Umweltministeriums, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag ohne Quellenangabe. Das Blatt beruft sich zudem auf Branchenkreise, denen zufolge auch weitere Konzerne rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Die Koalition hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine gründliche Überprüfung drei Monate lang abzuschalten. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen in Deutschland reichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Reaktoren dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragraphen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, verlautete aus Kreisen des größten deutschen Energieversorgers Eon. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig. „Das wird unsere Juristen beschäftigten“, verlautete aus der Spitze eines zweiten Konzerns. Auch der RWE-Konzern <RWE.ETR> hatte am Mittwoch angekündigt, den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren seines Kraftwerks Biblis A rechtlich prüfen zu lassen.
Ursprünglich hatte Eon angekündigt, sein Kraftwerk Isar 1 freiwillig vom Netz zu nehmen. Dies habe der Konzern gestoppt, nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, alle sieben Altkraftwerke vom Netz zu nehmen. Das Kraftwerk laufe nun in reduziertem Betrieb weiter, bis eine behördliche Verfügung vorliege, sagte ein Sprecher.