Der ADAC sieht ein rückwirkendes Dieselverbot in der EU als unwahrscheinlich an. Der ADAC-Experte Markus Schäpe erklärte in einem Interview, dass die EU nicht nachträglich verlangen kann, dass ältere Dieselautos strengere Abgaswerte einhalten müssen, die damals noch nicht galten. Es gilt nämlich der sogenannte „Bestandsschutz“. Das bedeutet, dass Autos, die bereits zugelassen wurden, weiter auf den Straßen fahren dürfen, auch wenn sich die Regeln ändern.
Außerdem gilt in der EU das „Rückwirkungsverbot“. Das bedeutet, dass Gesetze und Vorschriften nicht nachträglich verschärft werden können, um Fahrzeuge zu betreffen, die bereits zugelassen wurden. Sollten aber dennoch neue Regeln eingeführt werden, müssen Behörden wie das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überlegen, wie sie damit umgehen.
Die gute Nachricht ist: Millionen von Dieselautos in Deutschland werden voraussichtlich weiterfahren dürfen, ohne dass ein Verbot droht.
Unsere Einschätzung: Warum ein rückwirkendes Dieselverbot unrealistisch ist
Ein rückwirkendes Dieselverbot ist unrealistisch, weil in der EU wichtige Grundsätze gelten, die es verbieten, Regeln nachträglich zu verschärfen. Ein Beispiel dafür ist der „Bestandsschutz“, der dafür sorgt, dass bereits zugelassene Fahrzeuge auch bei neuen Vorschriften weiter genutzt werden dürfen. Zudem schützt das „Rückwirkungsverbot“ vor nachträglichen Änderungen, die bestehende Rechte verletzen könnten. Diese Prinzipien machen ein rückwirkendes Dieselverbot rechtlich schwierig umsetzbar.