
Alles offen: Nun also doch „Technologieoffenheit“ beim Heizen. Zumindest in Sachen Wasserstoff. Und das sorgt für Aufatmen bei den Kommunen und regionalen Stadtwerken in Bezug auf das neue Gebäudeenergiegesetz.
Er kann in Brennstoffzellen zur Erzeugung von Elektrizität genutzt werden oder direkt in Brennern zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Und bei der Verbrennung von Wasserstoff entsteht nur Wasserdampf
Wasserstoff Heizung umweltfreundliche Alternative zu Gas oder Öl
Wasserstoff ist demnach zumindest technisch gesehen eine Alternative und Die Planungsfreiheit der Kommunen sei gewährleistet und die Rolle der klimaneutralen Gasen in der Wärme anerkannt: Die Stadtwerke loben das geplante Gebäudeenergiegesetz.
Erneuerbaren Energien aus Biogas oder Wasserstoff
Solange in einer Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, können Hausbesitzer dem Gesetzentwurf zufolge Gasheizungen einbauen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen. Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutrale Gase genutzt werden.
Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. Auf die sogenannte Technologieoffenheit hatte vor allem die FDP gepocht.
Quellen:
DLF, dpa