Das Europäische Parlament hat zugestimmt, ein Lieferkettengesetz einzuführen, das darauf abzielt, weltweit die Menschenrechte zu fördern.
Das Gesetz richtet sich insbesondere an große Unternehmen, die gezwungen sind, auf Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit zu reagieren.
Ursprünglich sollten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro von der Richtlinie betroffen sein.
Nach Verhandlungen wurden jedoch die Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz angehoben, wobei eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen ist.