Wasserkrise: Historische Tiefstände des Trockenjahres 2018 unterschritten
Der Landkreis Nienburg hat mit einer Allgemeinverfügung die Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Wasserversorgung erlassen. Demnach dürfen Grünflächen ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius zwischen 11.00 und 19.00 Uhr nicht mehr beregnet werden, wie die Verwaltung mitteilte.
Dies gilt für Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten oder Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine ähnliche Einschränkung gab es im Landkreis Nienburg bereits im Jahr 2022.
„Grundwasser = Wertvolles Trinkwasser = endlich.»
Die Begründung der Verwaltung: Bereits jetzt werden an einer Vielzahl von Messstellen in dem Gebiet die historischen Tiefstände des Trockenjahres 2018 unterschritten. Der im vergangenen Winter und Frühjahr gefallene Niederschlag habe nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung der Grundwasserstände beitragen können, hieß es. Die Einschränkung gilt bis Ende September.

Lüneburg: Einschränkungen bei der Wassernutzung
Auch der Landkreis Lüneburg plant Einschränkungen bei der Wassernutzung, wie eine Sprecherin mitteilte. Details wurden zunächst nicht genannt. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg arbeitet derzeit ebenfalls an einer entsprechenden Allgemeinverfügung.
Im Landkreis Harburg gilt seit mehr als 30 Jahren eine Bestimmung, die die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und Sportplätze regelt. Demnach dürfen wegen der hohen Verdunstungsverluste bei starker Sonneneinstrahlung mit Temperaturen über 25 Grad von 12.00 bis 17.00 Uhr Flächen nicht beregnet werden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels habe der Landkreis das Thema fortlaufend im Blick und prüfe, welche Regelungen zum Erhalt der Grundwasserbestände erforderlich seien, erläuterte ein Sprecher.
Die Mehrheit der Landkreise und Städte hat zwar noch keine Maßnahmen ergriffen, sie behalten es sich aber bei anhaltender Trockenheit vor, eine solche Einschränkung zu erlassen. Dies erklärten die Landkreise Diepholz, Schaumburg und Osnabrück.

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Der Landkreis Oldenburg beschränkt ab einem bestimmten Pegelstand lediglich die Wasserentnahme aus der Hunte. Zudem soll die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen werden. Die Stadt Braunschweig teilte mit, lediglich die Trinkwassernutzung zur Beregnung durch eine Allgemeinverfügung zeitlich einzuschränken. Grundwasser aus Brunnen darf also weiterhin etwa zum Rasensprengen verwendet werden.
Es habe in den vergangenen Jahren schon eine Sensibilisierung der Menschen stattgefunden, teilte die Stadt Emden mit. Der Umgang mit der Ressource Wasser müsse sich insgesamt aber weiter ändern. «Grundwasser, was dann schließlich zum wertvollen Trinkwasser wird, ist bekanntlich endlich.»