Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied heute, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat.

Damit dürfen die Prüfer dem Familienunternehmen aus dem schwäbischen Waldenbuch in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.

In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Stiftung Warentest der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.

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