Das Bundesagrarministerium plant die Aufhebung der wegen der Vogelgrippe verhängten generellen Stallpflicht für Geflügel, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Damit soll damit zugleich die Freilandhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen wieder als Regelhaltung zugelassen werden, schreibt das Blatt in seiner Freitagausgabe. Dies gehe aus einem entsprechenden Entwurf zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung hervor.

Der letzte Fall der Geflügelpest wurde Anfang März 2009 bei einer erlegten Wildente bei Starnberg in Bayern festgestellt. Daher sei es „nunmehr angezeigt, vom bisherigen Grundsatz der Aufstallung von Geflügel abzugehen“, heißt es laut Zeitung in der Verordnung. Den Behörden wird zugleich die Möglichkeit eingeräumt, insbesondere bei Gefahr im Verzuge die Stallpflicht wieder anzuordnen.

Das Ministerium beruft sich zudem auf eine Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts, das die Infektionskrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren erforscht. Demnach sei die Gefahr, dass die klassische Geflügelpest neu eingeschleppt werde, gering.

[TechFieber Green/mei/dapd]

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