Bundesregierung schummelt - verringert AKW-Sicherheit Entgegen ihrer Ankündigungen schafft die schwarz- gelbe Koalition einem Gutachten zufolge weniger Sicherheit bei den 17 deutschen Atomkraftwerken. Von den ursprünglich vorgesehenen 50 Milliarden Euro für das Nachrüstungsprogramm sei nach dem Vertrag der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen nur eine halbe Milliarde für jede Anlage übrig geblieben, heißt es in dem Gutachten für die Grünen-Fraktion, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es wurde vom langjährigen Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang Renneberg, erstellt. Auf einen Schutz gegen Flugzeugabstürze sei ganz verzichtet worden, heißt es.

Die Regierung hatte wiederholt betont, dass an der Sicherheit nicht gespart werde. Auch seien die Nachrüstkosten von 500 Millionen Euro pro Atomkraftwerk nur ein Richtwert, natürlich seien auch höhere Kosten möglich, wenn dies erforderlich sei. Heute (Donnerstag) will der Bundestag die im Schnitt 12 Jahre längeren Atomlaufzeiten beschließen. Auch die Sicherheitsregeln werden dann verabschiedet.

Das Gutachten kritisiert, dass die Nachrüstungsliste von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) keine konkreten Maßnahmen zu den einzelnen Anlagen enthalte. Es sei nicht erkennbar, welche Anlage betroffen sei und welche nicht.

Besonders wird der neue Paragraf 7d im Atomgesetz kritisiert, der laut Röttgen ein Mehr an Sicherheit schafft und die Vorsorgepflicht der AKW-Betreiber erweitert. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es die von Röttgen erwähnte “dynamische Schadensvorsorge” seit 50 Jahren im Atomgesetz gebe, deshalb sei der Paragraf 7d überflüssig.

Dessen Zweck sei vielmehr, das bisher einklagbare Recht von AKW- Anwohnern auf Nachrüstungen, wie einen Schutz vor Flugzeugabstürzen, auszuhebeln. Die genannte Grundvorsorge enthalte nicht mehr das, worauf es dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil 2008 angekommen sei, nämlich dass ein Angriff auf Atomkraftwerke nicht mehr dem von den Bürgern zu duldenden Restrisiko zuzurechnen ist.