Die Atomaufsicht in Kiel ist grundsätzlich der Ansicht, dass der Bundesrat einer Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken zustimmen muss. Mit einer solchen Maßnahme würden die Länder für einen längeren Zeitraum als bisher mit Vollzugsaufgaben belastet, sagte der Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Justizministerium, Wolfgang Cloosters, am Montag zur Begründung. Beim Atomausstiegsgesetz 2002 seien die Länder dagegen entlastet worden. Eine abschließende Beurteilung sei aber erst möglich, wenn ein konkreter Vorschlag oder Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt.
Die zuständigen Ministerien in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern hatten erklärt, Laufzeiten könnten ohne die Länderkammer verlängert werden. Sie stellten sich damit gegen den Bundesumweltminister.
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