greentickerDas Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch (9. Dezember) über Klagen gegen die innerstädtische Umweltzone. Die elf Kläger machen nach Gerichtsangaben gleichermaßen geltend, dass die Regelungen zur Umweltzone nicht zu einer Luftverbesserung geführt hätten. Insbesondere habe die Umweltzone keinen Einfluss auf die Feinstaubbelastung. Die Entscheidung soll einem Gerichtssprecher zufolge voraussichtlich am selben Tag fallen.

Seit 1996 hat die Europäische Union mehrere Luftqualitätsrichtlinien erlassen, die die Bundesrepublik in nationales Recht umgesetzt hat. Hierin wurden hinsichtlich der Belastung der Luft mit verschiedenen Schadstoffen – insbesondere Feinstaub und Stickstoffoxid – Grenzwerte festgelegt, bei deren Überschreitung die lokalen Behörden zum Handeln verpflichtet sind.

Die seit 2000 in Berlin durchgeführten Messungen ergaben erhebliche Überschreitungen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erließ daraufhin im August 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan. Darin wurde festgelegt, dass mit dem 1. Januar 2008 nur noch Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette in die vom inneren S-Bahn-Ring begrenzte Umweltzone einfahren dürfen. Ab dem 1. Januar 2010 ist dies nur noch mit grüner Plakette erlaubt. /ddp/msz/han